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arbeitsrecht_01 Durch mehr als 10-jährige Tätigkeit im Personalwesen bestehen hier besondere Fachkenntnisse, die sich nicht nur auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen beschränken.
Die langjährige Erfahrung im täglichen Umgang mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmer-Vertretung können gerade zur Vermeidung der gerichtlichen Tätigkeit maßgeblich beitragen.

Seit 18. April 2012 besteht Zulassung als Fachanwältin.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im Arbeitsrecht die folgenden Bereiche:

 

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Anstellungs- und Dienstverträge
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsgerichtliches Verfahren
  • Arbeitsrecht im Öff. Dienst
  • Arbeitsvertrag Gestaltung
  • Aufhebungsvertrag
  • Behinderung im Betrieb
  • Personalrat
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsrat
  • Dienstvertrag
  • Einigungsstelle
  • Elternzeit
  • Geschäftsführer
  • Interessenausgleich
  • Kollektives Arbeitsrech t
  • Kündigung (Betriebs-, Verhaltens-, Personenbedingt)
  • Leistungsorientierte Vergütung
  • Lohnfindung
  • Manager
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Prozessvertretung
  • Recht der Handelsvertreter
  • Schwangerschaft
  • Sozialplan
  • Tantieme, Bonus, Provision
  • Tarifrecht
  • Teilzeit
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Zielvereinbarungen
  • Zielorientierte Vergütung
  • Zeugnis

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