Durch mehr als 10-jährige Tätigkeit im Personalwesen bestehen hier besondere Fachkenntnisse, die sich nicht nur auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen beschränken.
Die langjährige Erfahrung im täglichen Umgang mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmer-Vertretung können gerade zur Vermeidung der gerichtlichen Tätigkeit maßgeblich beitragen.
Seit 18. April 2012 besteht Zulassung als Fachanwältin.
Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im Arbeitsrecht die folgenden Bereiche:
- Abfindung
- Abmahnung
- Anstellungs- und Dienstverträge
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsgerichtliches Verfahren
- Arbeitsrecht im Öff. Dienst
- Arbeitsvertrag Gestaltung
- Aufhebungsvertrag
- Behinderung im Betrieb
- Personalrat
- Befristung des Arbeitsverhältnisses
- Betriebsübergang
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsrat
- Dienstvertrag
- Einigungsstelle
- Elternzeit
- Geschäftsführer
- Interessenausgleich
- Kollektives Arbeitsrech t
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- Kündigung (Betriebs-, Verhaltens-, Personenbedingt)
- Leistungsorientierte Vergütung
- Lohnfindung
- Manager
- Mobbing
- Mutterschutz
- Prozessvertretung
- Recht der Handelsvertreter
- Schwangerschaft
- Sozialplan
- Tantieme, Bonus, Provision
- Tarifrecht
- Teilzeit
- Umstrukturierung von Unternehmen
- Zielvereinbarungen
- Zielorientierte Vergütung
- Zeugnis
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