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Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG

Marion Häßler ist als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Gartenstr. 21, 79098 Freiburg.

Diese ist gleichzeitig zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde.

Die Berufspflichten der Rechtsanwälte finden sich in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung der Rechtsanwälte, den Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, der Fachanwaltsordnung sowie dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nebst dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis, soweit im Einzelfall nicht eine besondere Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde oder eine andere Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die genannten Regelungen finden Sie unter der Rubrik "Angaben gem. § 6 TDG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de.

 

Rechtsanwaltskanzlei Häßler


Marion Häßler

Fachanwältin
für Sozialrecht und Arbeitsrecht

weiterer Tätigkeitsschwerpunkt:
Bau- und Architektenrecht


Hauptstraße 71
88662 Überlingen - Lippertsreute

Tel. : +49 (0) 7553 - 61 94
Fax.: +49 (0) 7553 - 82 90 59

e-mail: info[AT]sozialrecht-am-bodensee.de

 

web:

www.sozialrecht-am-bodensee.de

www.arbeitsrecht-am-bodensee.de

www.baurecht-am-bodensee.de

 

Ust.-Nr.: DE154736032


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Berufshaftpflicht

HDI Gerling

66117 Saarbrücken

Vers-Nr. GAF70-0056 35599/6098

 

 


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