
Als Einzelanwältin habe ich mich auf die rechtlichen Schwerpunkte Sozialrecht
(Fachanwältin für Sozialrecht) und Arbeitsrecht (Fachanwältin für Arbeitsrecht) spezialisiert.
Die Fachanwaltszulassung besteht seit 2004. Ich bin Mitglied im Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (Berlin).
Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im Sozialrecht die folgenden Bereiche:
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Ein ganz wichtiger Punkt ist mittlerweile die Unterbringung in Einrichtungen geworden – sei es Ansprüche der Behörden gegen die Angehörigen, sei es die Weigerung der Behörden, Kosten der Unterbringung zu tragen – aber auch Probleme der Einrichtungen im Verhältnis zu ihren Bewohnern.